Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät - Didaktik der deutschen Sprache / Deutsch als Zweitsprache

Bewerbung

Hier finden Sie Informationen zum Bewerbungszeitraum, zu den Zugangsvoraussetzungen und weitere wichtige Hinweise zur Bewerbung.

 


Bewerbungszeitraum

 

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Bewerbungen für das Zertifikatsstudium Deutsch im Mehrsprachigkeitskontext sind zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich.

 

Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2025: 02.12.24 bis 15.01.25
(Ausschlussfrist)

 

Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2025/26: 01.06.25 bis 15.7.2025 (Ausschlussfrist)

 


Zugangsvoraussetzungen

  1. Immatrikulation oder Registrierung an der Humboldt-Universität zu Berlin

  2. Kenntnisse in mindestens zwei Bereichen der theoretischen Linguistik (z.B. Phonetik/Phonologie, Graphematik, Lexikon, Morphologie, Syntax, Semantik, Pragmatik, Text und Diskurs) und/oder der angewandten Linguistik (z.B. Spracherwerb, Schriftspracherwerb, Psycholinguistik, Soziolinguistik, Sprachreflexion, Sprachvergleich, Sprachvariation und -wandel, Sprachbildung und Sprachdidaktik) des Deutschen und/oder anderer Sprachen im Umfang von mindestens 20 ECTS-Credits oder entsprechende Leistungen äquivalenten Umfanges


Für weitere Informationen siehe §4 der Ersten Änderung (AMB 32/2022) in der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung (StuPo) für das Zertifikatsstudium Deutsch im Mehrsprachigkeitskontext.

 


Weitere Hinweise zur Bewerbung

 

Die Bewerbung erfolgt über das Onlinebewerbungsportal der Humboldt-Universität zu Berlin.

Folgende Dokumente sind mit der Bewerbung einzureichen:

  1. Nachweis über die Immatrikulation bzw. Registrierung an der Humboldt-Universität zu Berlin
  2. Nachweis über die geforderten 20 ECTS-Credits
  3. Nachweis über den Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote) der für die Zulassungsentscheidung geltend gemachten Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis, Masterzeugnis)
  4. ggf. Nachweis über die Ableistung eines Dienstes (vgl. § 7 (1) BerlHZG)